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Gesundheid

Aromatisierte E-Zigaretten werden ab dem 1. Oktober 2023 endgültig vom Markt genommen

Banane, Orange oder Keks: Alle E-Zigaretten-Aromen werden zum 1. Oktober 2023 endgültig vom Markt genommen. Dies geht aus einer Änderung hervor, die kürzlich im Staatsanzeiger veröffentlicht wurde. Liquids für sogenannte Vapes und andere E-Zigaretten dürfen ab diesem Zeitpunkt nur noch nach Tabak schmecken. Von elf bar wo kaufen? Das Verbot betrifft Flüssigkeiten zum Nachfüllen sowie vorgefüllte E-Zigaretten und Einweg-Vaporizer.

Außerdem dürfen geschmacksneutrale E-Zigaretten ab 2025 nicht mehr in Supermärkten und Convenience-Stores verkauft werden, sondern nur noch in Fachgeschäften.

Es war bereits klar, dass es ein Verbot von Aromen für E-Zigaretten geben würde. Im Jahr 2020 sagte der damalige Staatssekretär Blokhuis, dass E-Zigaretten regelmäßig ein Sprungbrett für junge Menschen seien, um normale Zigaretten zu rauchen, und dass die Aromen die Schwelle zum „Dampfen“ senkten.

Auch verbieten Bilder, Worte

Wie genau das Verbot aussehen wird, war noch nicht bekannt. Es scheint nun, dass die Geschäfte ab dem 1. Januar noch neun Monate Zeit haben, um die aromatisierten E-Zigaretten zu verkaufen. Sie dürfen ab dem 1. Juli nicht mehr hergestellt werden.

Neben einem Aromaverbot dürfen Verpackungen keine Bilder oder Worte enthalten, die sich auf etwas anderes als Tabak beziehen.

Zudem werden die Namensregeln strenger. So werden die Liquids zum Beispiel immer noch unter Begriffen wie „Bad Boy Fuel“, „Chillin“ oder mit Wortspielen wie „OMGin“ verkauft, was sich auf eine Flüssigkeit bezieht, die nach Gin schmeckt. Ab Oktober darf dieser nicht mehr auf Verpackungen stehen.

Attraktiv für junge Leute

Esther Croes, Expertin bei Trimbos, nennt das Verbot „einen Schritt in die richtige Richtung“. Croes: „Die süßen Geschmacksrichtungen machen den Gebrauch von E-Zigaretten und E-Zigaretten besonders attraktiv für junge Leute.“

Außerdem tun Verkäufer so, als sei eine E-Zigarette ein Glücksfall für Menschen, die mit dem Rauchen von Tabakzigaretten aufhören wollen, sagt sie. “Aber die Forschung zeigt, dass nur wenige davon profitieren.” Etwa 1,4 Prozent der erwachsenen Niederländer benutzen regelmäßig eine E-Zigarette, sagt sie.

“Und wenn man bedenkt, dass jeder fünfte Erwachsene raucht, ist die Verwendung von etwas, das die Lösung sein sollte, um mit dem Rauchen aufzuhören, ziemlich enttäuschend.”

Außerdem sieht Croes, dass die meisten Raucher, die mit E-Zigaretten anfangen, zu sogenannten Dual-Usern werden, also Menschen, die sowohl Tabakzigaretten als auch E-Zigaretten rauchen: „Und die Forschung zeigt, dass das Rauchen von beiden nur die Gesundheitsschäden erhöht.“

„Verbot verfehlt das Ziel“

Für Verkäufer liegt das Aromaverbot schon länger in der Luft. Mehrere Webshops haben daher bereits einen Hinweis auf ihrer Website, mit dem sie Kunden auffordern, „pünktlich zu bestellen“.

„Die Erwartung ist, dass das Horten stattfindet, bevor das Geschmacksverbot in Kraft tritt“, heißt es auf der Website des Verkäufers. “Aufgrund der zu erwartenden Hektik bei den Großhändlern können wir keine Garantien geben.”

Laut Emil ‘t Hart vom Handelsverband Esigbond schießt das Geschmacksverbot übers Ziel hinaus. „Wir wissen, dass Aromen für Raucher eine wichtige Rolle dabei spielen, die Tabakaffinität loszuwerden“, sagt er.

„Sie schränken die E-Zigarette jetzt nur noch so weit ein, dass sie legal kaum noch zu bekommen ist. Dann hilft es nichts, wenn das Ziel eine rauchfreie Generation ist.“

Zutatenliste

Das RIVM hat eine Liste mit sechzehn Zutaten erstellt, die Hersteller zur Herstellung von Tabakaromen verwenden können. Mit diesen Zutaten kann laut RIVM etwa ein Viertel der aktuellen Tabakaromen weiterbestehen.

Laut Emil ‘t Hart ist das unmöglich. „Wir konnten die ersten Varianten probieren. Das ist eine sehr schwache Kopie dessen, was ein Tabakgeschmack sein sollte“, sagt er. “Es fehlen wesentliche Teile, um den Geschmack richtig hinzubekommen. Damit geht die Außenministerin weit über ein reines Geschmacksverbot hinaus, denn mit diesen Zutaten darf kein Tabak hergestellt werden.”